Terrorverdächtiger von Castrop-Rauxel bleibt in U-Haft

Ein Mann wurde von einem SEK-Beamten mit Schutzmaske im Januar in Gewahrsam genommen: Zwei Brüder stehen unter Terrorverdacht. (Quelle: Karsten Wickern/dpa/Archivbild/dpa-bilder)

Sein Bruder wurde Anfang der Woche aus der Haft entlassen, doch für den jüngeren der beiden steht fest: Er muss in U-Haft bleiben.

Nach der Freilassung seines Bruders steht für den jüngeren der beiden mutmaßlichen Terror-Planer von Castrop-Rauxel fest, dass er in Untersuchungshaft bleiben muss. Das habe das Amtsgericht Dortmund am Donnerstag im Rahmen einer Haftprüfung entschieden, teilte eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf mit. Die Verteidigerin des 25-Jährigen hatte einen entsprechenden Antrag gestellt.

Der Haftbefehl gegen den 25-Jährigen stützt sich nur noch auf den Vorwurf der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Beim zweiten ursprünglichen Vorwurf – Verabredung zu einem Verbrechen, nämlich Mord – sah das Amtsgericht bei der Entscheidung am Donnerstag dagegen keinen dringenden Tatverdacht mehr.

Ermittlungen gehen unabhänging von U-Haft-Frage weiter

Am Montag hatte das Gericht den Haftbefehl gegen den 32-jährigen tatverdächtigen Bruder aufgehoben und ihn auf freien Fuß gesetzt. Die Generalstaatsanwaltschaft hat dagegen Beschwerde eingelegt. Wann darüber entschieden wird, stand am Donnerstag noch nicht fest. Unabhängig davon, ob der Mann in Untersuchungshaft sitzt oder nicht, gehen die Ermittlungen gegen ihn weiter.

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Die Ermittler werfen den in der Nacht zum 8. Januar festgenommenen Brüdern aus dem Iran vor, einen islamistisch motivierten Anschlag vorbereitet zu haben. Ursprünglich hätten sie einen Angriff am Silvesterabend im Auftrag der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) geplant. Sie sollen versucht haben, sich dafür Gift zu beschaffen.

Roberto

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